Wie einige von Ihnen bestimmt bemerkt haben, tauchte in den heutigen Medien ein Thema auf bei welchem es um die Urheberrechte von YouTube-Videos bzw. Filmen geht.

In diesem konkreten Fall wird eine Firma erwähnt die Wasserfilter produziert.

Um genau zu sein ist es die BestWater International GmbH aus Beelitz bei Berlin.

 

Die BestWater International GmbH verklagt zwei Handelsvertreter eines anderen Anbieters von Wasserfiltern. Diese haben ein Werbevideo der BestWater International GmbH auf ihrer Webseite zum Zweck der Eigenwerbung verwendet. Das Video war bei YouTube eingestellt. Die Gegner haben es im Wege des Framings in ihre Internetseiten integriert, ohne darauf hinzuweisen, dass es sich um das Video der BestWater International GmbH handelt.

Hier der Link zum besagten Video:

http://www.youtube.com/watch?v=harD35zF93c

Der Bundesgerichtshof teilt die Auffassung, dass durch die Verwendung des Videos durch die Konkurrenz die Rechte verletzt worden sind.

Wir werden sehen, wie die Angelegenheit beim Europäische Gerichtshof endet. Nach Aussage des Anwalts der BestWater International, Herrn Marko Pietruck, ist frühestens im nächsten Jahr mit einer endgültigen Entscheidung zu rechnen.

Videobericht als Link:

http://www.tagesschau.de/multimedia/video/video1305652.html


Das Thema in den Medien:

http://netzpolitik.org/2013/bgh-legt-eugh-frage-zur-urheberrechtlichen-zulassigkeit-des-framing-vor/

http://www.tagesschau.de/inland/framing104.html

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/bgh-eugh-muss-ueber-youtube-einbindung-entscheiden-a-900145.html

http://www.n-tv.de/ratgeber/BGH-entscheidet-ueber-Framing-article10655766.html

http://www.taz.de/BGH-Beschluss-zum-Framing/!116370/

Comments powered by CComment' target='_blank'>CComment

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.