Gesundheitsgefährdende Feinstaubbelastung aus Kaminöfen

Der Trend zu Holz- und Kaminöfen ist ungebrochen. Neben der heimlichen Atmosphäre spielen mit den steigenden Energiekosten auch die wirtschaftlichen Aspekte eine große Rolle. Da immer mehr Bundesbürger mit Holz heizen, zeigt sich die Kehrseite der beliebten Wärmegewinnung. Holz- und Kaminöfen sind enorme Luftverpester und sondern krebserregenden Feinstaub in großen Mengen ab.

Holz- und Kaminöfen sind die reinsten Feinstaubschleudern

Das Jahresende rückt näher, die Tage werden kürzer und die Außentemperaturen sinken. Der Winter ist da und das traute Heim ist der Ort der Wärme und Behaglichkeit verspricht. Ein offener Kamin, ein Holz- oder Kachelofen sorgen für eine heimliche Atmosphäre. In den letzten Jahren stieg die Anschaffung von den sogenannten Komfortfeuerstätten drastisch an und der Trend wird auch dieses Jahr ungebrochen bleiben. Neben dem Wohlfühleffekt ist die Wirtschaftlichkeit einer der Gründe wieder vermehrt mit Holz bzw. Holzpellets zu heizen.

Die Kehrseite der Medaille, neben einer erhöhten Brandgefahr, ist die enorme Feinstaubentwicklung der Öfen und Kamine. Der Ausstoß bei kleinen Holzfeuerungen kann zu mehr als 90 Prozent aus Feinstaub bestehen, welcher ein erhebliches gesundheitliches Risiko mit sich bringt. Diese Rußpartikel können schwere Erkrankungen in den Lungen sowie dem Herz-Kreislauf-System erzeugen und sie stehen im Verdacht krebserregend zu sein. Auf medizinischer Ebene wird darüber spekuliert, dass Feinstaub scheinbar bis ins Gehirn gelangen kann und es wird geforscht, ob es das Alzheimer-Risiko erhöht. Der Feinstaubausstoß von Kleinfeueranlagen ist an der Gesamtbelastung in der BRD vergleichsweise so hoch wie der Feinstaubanteil von Fahrzeugabgasen. 2008 überstieg der Feinstaubausstoß der Holzöfen und -kamine erstmals den Wert der Auspuffabgase von Kraftfahrzeugen. Besonders ältere Einzelraumfeuerungs-Anlagen welche als Zusatzheizung zu einem Gas- oder Ölkessel genutzt werden, verursachen im Vergleich zu neueren Holzfeuerungs-Anlagen das Vielfache an Feinstaubemissionen. Die überwiegend eingesetzten Gas- und Ölheizungen stoßen vergleichsweise sehr wenig Feinstaub aus und Gasfeuerungen nahezu gar keine.

Der Anteil an ausgestoßenem Feinstaub hängt nicht nur von der Holzfeuerungs-Anlage alleine ab, sondern auch vom Wartungszustand, der Feuerungstechnik und dem Brennmaterial welches verwendet wird. Zu empfehlen ist der Einsatz von Holzpellets. Diese sind ein sehr homogener Brennstoff und die meisten Pelletöfen haben in der Regel eine Verbrennungsluftregelung, welche den Brennvorgang optimal steuert. Zwar haben Pelletfeuerungen einen höheren Feinstaubaustoß als Gas- oder Ölfeuerungen, aber durch den Kohlenstoffdioxidneutralen Brennstoff können sie einen bedeutenden Beitrag zum Klimaschutz liefern. Grundsätzlich sollte nur luftgetrocknetes Naturholz zum Heizen verwendet werden, das mindestens zwei Jahre an einem trockenen und belüfteten Ort lagerte. Untersuchungen haben ergeben, dass eine Erhöhung der Restfeuchte von 14 Prozent auf 25 Prozent den Staubgehalt im Abgas verdoppelt. Daher schreibt der Gesetzgeber vor das nur Brennholz mit einer Restfeuchte von unter 25 Prozent verfeuert werden darf. Im Idealfall verbrennt Holz Kohlenstoffdioxidneutral, das bedeutet das nur so viel Kohlenstoffdioxid freigesetzt wird wie der Baum in seiner Wachstumsphase mittels Photosynthese aus der Atmosphäre aufgenommen hat.

Besonders gefährlich wird es wenn Materialien im Kamin oder Feuerungsofen landen die dort nichts zu suchen haben. Alte Möbel, Kleidungsstücke, Papier, behandeltes oder lackiertes Holz. Dadurch werden Dioxine frei welche stark gesundheitsgefährdend sind und über den Kamin in die Umwelt gelangen. Die unwirksamsten Feuerstätten sind offene Kamine. Sie sind zwar unübertroffen als Stilelement in der Inneneinrichtung, doch leider sehr unwirksam in der Wärmegewinnung. Während die meiste Hitze ungenutzt aus dem Kamin entweicht sind sie als wahre Emissionsschleudern der Spitzenreiter unter den Feuerstätten.

In Deutschland werden derzeit mehr als 14 Millionen kleine Öfen und 700.000 Kesselöfen für Wohnanlagen betrieben, welche Energie aus festen Brennstoffen wie Scheitholz oder Holzpellets gewinnen. Besonders Süddeutschland ist nach Berechnungen des Umweltbundesamtes vom Feinstaub der Kamine und Öfen betroffen und da wiederum die großen Städte wie Stuttgart und München. Das Rhein-Main Gebiet gehört ebenfalls zu den Regionen mit hoher Luftverschmutzung. „Zu viele Holzöfen und -kamine sind Staubschleudern. In Kommunen mit hoher Feinstaubbelastung sollten darum nur noch Anlagen betrieben werden dürfen, die den neuesten Emissionsstandards entsprechen“, fordert die Präsidentin des Umweltbundesamtes Maria Krautzberger.

Jedes Jahr gelangen 30.000 Tonnen Feinstaub über die Kamine von privaten Kleinfeuerung-Anlagen in die Luft, Tendenz steigend. Der Grenzwert von 50 Mikrogramm darf an nicht mehr als an 35 Tagen im Jahr überschritten werden. In den meisten Großstädten lagen die Staubtage deutlich drüber. In den Ballungszentren sind deswegen rund 35 Prozent der Menschen von den Schadstoffbelastungen betroffen, wie das Umweltbundsamt ermittelte. Damit Holzbefeuerung zu einem klimafreundlicheren Wärmelieferanten wird und die gesundheitsgefährdenden Belastungen verringert werden können, hat die Bundesregierung bereits im Jahr 2010 die 1. Bundesimmissionsschutz-Verordnung (1. BImSchV) zur Eingrenzung der Feinstaubbelastung eingeführt. Ab 2015 werden die Grenzwerte nochmals für mit Holz betriebene Öfen verschärft. Für viele alte Feuerstätten könnte es das Aus bedeuten, doch es gibt die Möglichkeit einen Rußpartikelfilter nachzurüsten. „Die neue Regelung trägt dazu bei, dass die gesundheitsgefährdende Feinstaubbelastung abnimmt. Die hierfür geltenden Luftgrenzwerte werden immer noch nicht überall eingehalten, die darüber hinaus gehenden Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) nahezu überall überschritten.”, so Maria Krautzberger. Ob der eigene Ofen von den Regelungen betroffen ist und nachgerüstet werden muss, kann der Schornsteinfeger mittels einer Messung ermitteln. Ob sich das Nachrüsten des Ofens mit einem Rußfilter lohnt hängt stark vom Modell ab. Die Preise für Rußfilter liegen im Regelfall zwischen 200 und 1.400 Euro. Nachfolgend eine Übersicht der Ofenklassen.

Ofen-Klasse 1:
Alle Kaminöfen und Kachelöfen deren Typklasse nicht mehr feststellbar ist oder deren Zuordnung zu einer Typklasse vor dem Jahr 1975 erfolgte. Für diese Kaminöfen und Kachelöfen wird die Nachrüstung bis 2015 mit einem Rußfilter Pflicht, welche die Feinstaub-Erzeugung pro Kubikmeter Luft von150 Milligramm nicht überschreitet.

Ofen-Klasse 2:
Alle Kaminöfen und Kachelöfen die zwischen 1975 und 31.12.1984 gebaut und in eine Typenklasse eingestuft wurden. Für diese Kaminöfen und Kachelöfen wird die Nachrüstung bis 2017 mit einem Rußfilter Pflicht, welche die Feinstaub-Erzeugung pro Kubikmeter Luft von150 Milligramm nicht überschreitet.

Ofen-Klasse 3:
Alle Kaminöfen und Kachelöfen die zwischen dem 1. Januar 1985 und dem 31.12.1994 gebaut und in eine Typenklasse eingestuft wurden. Für diese Kaminöfen und Kachelöfen wird die Nachrüstung bis 2017 mit einem Rußfilter Pflicht, welche die Feinstaub-Erzeugung pro Kubikmeter Luft von150 Milligramm nicht überschreitet.

Ofen-Klasse 4:
Alle Kaminöfen und Kachelöfen die ab dem 1. Januar 1995 gebaut und in eine Typenklasse eingestuft wurden. Für diese Kaminöfen und Kachelöfen wird die Nachrüstung bis 2017 mit einem Rußfilter Pflicht, welche die Feinstaub-Erzeugung pro Kubikmeter Luft von150 Milligramm nicht überschreitet.

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