Baby-weint-Impfung

In den letzten Monaten hat die Masern-Welle in Deutschland zu kontroversen Diskussionen von Impfungen geführt. Während die Zahl der Impfgegner wächst, fordert vor allem die Politik eine Impfpflicht. Eine gesetzliche Impfpflicht ist wegen dem Grundgesetz nicht einfach durchzusetzen, doch die Politik übt Druck auf die Bundesbürger durch die Änderung des Präventionsgesetzes aus.

Die Masern-Welle, die vor allem in Berlin grasierte, sorgte Bundesweit für hitzige Diskussionen in der Impfdebatte. Von der Regierung wurde eine Impfpflicht gefordert. Eine mögliche Impflicht bezeichnen Impfgegner eher als Impfzwang sowie einen Eingriff in die Persönlichkeits- und Freiheitsrechte, die das Grundgesetz schützt. In Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz wird jedem Menschen die „freie Entfaltung seiner Persönlichkeit“ garantiert, solange er die „Rechte anderer nicht verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt“. Zudem hat „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“. Hier kann nur im Zuge des Katastrophenschutzes das Grundgesetz ausgehebelt werden, wie etwa einer Ebola-Pandemie.

Selbst die zurückliegende Ausbreitung von Ebola in der Welt, war insgesamt gesehen nicht annähernd so gefährlich für die Bevölkerung, dass der Katastrophenschutz eingreifen musste. Bei Masern kann die Bundesregierung dieses Blatt schon gar nicht ausspielen. Daher bedient sich die Bundesregierung der Methode des ‚Nudging‘, eine indirekte Methode jemanden in die gewünschte Richtung zu ‚stupsen‘. Diese Methode beschrieb Cass Sunstein, Professor für Wirtschaftswissenschaften 2008 in seinem Bestseller ‚Nudge: Improving Decisions About Health, Wealth and Happiness‘ (Anstupsen: Entscheidungen bei Gesundheit, Reichtum und Glück verbessern). Mit der Änderung des Präventionsgesetzes am 18.06.2015 ‚stupst‘ die Regierung nun ihre Bürger sich und vor allem die Kinder impfen zu lassen. Den Impfverweigerern soll ihre Haltung schwerer im Alltagsleben gemacht werden.

Natürlich stellt die Bundesregierung die Änderung als Stärkung der Gesundheitsförderung. „Mit dem Präventionsgesetz stärken wir die Gesundheitsförderung direkt im Lebensumfeld – in der Kita, der Schule, am Arbeitsplatz und im Pflegeheim. Außerdem werden die Früherkennungsuntersuchungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene weiterentwickelt, und der Impfschutz wird verbessert. Ziel ist, Krankheiten zu vermeiden, bevor sie entstehen“, sagt die Parlamentarische Staatssekretärin Ingrid Fischbach.
Laut Bundesregierung stärkt das Präventionsgesetz „die Grundlagen für eine stärkere Zusammenarbeit der Sozialversicherungsträger, Länder und Kommunen in den Bereichen Prävention und Gesundheitsförderung – für alle Altersgruppen und in vielen Lebensbereichen. Denn Prävention und Gesundheitsförderung sollen dort greifen, wo Menschen leben, lernen und arbeiten. Mit Hilfe des Gesetzes werden außerdem die Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen weiterentwickelt und wichtige Maßnahmen ergriffen, um Impflücken in allen Altersstufen zu schließen“.

Außerdem fördert das Präventionsgesetz „durch eine Reihe gesetzlicher Maßnahmen die Impfprävention. Künftig soll der Impfschutz bei allen Routine-Gesundheitsuntersuchungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sowie den Jugendarbeitsschutzuntersuchungen überprüft werden. Auch Betriebsärzte sollen künftig allgemeine Schutzimpfungen vornehmen können. Bei der Aufnahme eines Kindes in die Kita muss ein Nachweis über eine ärztliche Impfberatung vorgelegt werden. Beim Auftreten von Masern in einer Gemeinschaftseinrichtung (z. B. Kita, Schule, Hort) können die zuständigen Behörden nicht geimpfte Kinder vorübergehend ausschließen. Medizinische Einrichtungen dürfen die Einstellung von Beschäftigten vom Bestehen eines erforderlichen Impf- und Immunschutzes abhängig machen. Zudem können Krankenkassen Bonus-Leistungen für Impfungen vorsehen“.

Im Klartext wird jeder der Kinder hat dazu gezwungen eine Impfberatung nachzuweisen, sonst gibt es keinen Kita-Platz mehr. Bei einer Masern-Welle wie zuletzt in Berlin kann den nicht geimpften Kindern der Besuch von Kita, Kindergarten oder Schule untersagt werden. Wer hütet die Kinder dann, wenn die Eltern berufstätig sind? Betriebsärzte bekommen mehr Befugnisse und können fortan allgemeine Schutzimpfungen vornehmen. Wie wird es dann in deutschen Betrieben aussehen, falls sich ein Mitarbeiter nicht impfen lassen will. Wird er dann bei einer Masern-Welle in den unbezahlten Urlaub geschickt? Berechtigt eine Impfverweigerung zukünftig gar eine Abmahnung? Nicht zuletzt bekommen Impfwillige einen Bonus von der Krankenkasse. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass Impfverweigerer höhere Kosten bei der Krankenversicherung haben. Mit dem ‚Nudging‘ hat die Bundesregierung einen indirekten Weg des Impfzwangs angeschlagen und übt Druck auf die Impfgegner aus, indem ihnen ihre Haltung im Alltag Schwierigkeiten verursachen wird.

Comments powered by CComment' target='_blank'>CComment

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.