Das neue spanische „Gesetz zum Schutz der Bürger“ oder wie die Spanier es nennen „Ley mordaza“ (Knebelgesetz) richtet sich gegen die eigenen Bürger und nimmt ihnen das Demonstrationsrecht sowie die Meinungsfreiheit mittels ruinösen Geldstrafen oder Inhaftierung. Internationale Kritiker reden von Franquismus seitens der Regierung und befürchten das Spanien nur der Vorreiter der EU ist.
Die mit absoluter Mehrheit regierende konservative und christdemokratische Volkspartei Partido Popular hat dem Land und seinen Bürgern wieder einen schweren Schlag versetzt. Die Partei hat mit ihrer Stimmenmehrheit das „Gesetz zum Schutz des Bürgers“ gegen den Widerstand der Opposition durchgedrückt. Ab dem 1. Juli 2015 ist das neue Gesetz mit dem euphemischen Titel in Kraft. Beschützt von diesem Gesetz werden nur die Polizei und der Regierungsapparat, doch dem Bürger wird damit sein Recht auf freie Meinungsäußerung, Satire, Pressefreiheit und Demonstrationsrecht genommen. Vom Bürgersteig bis ins Internet bzw. Mobiltelefon unterliegt nun jeder Bürger Spaniens der Willkür der Staatsgewalt. Es ist ein Gesetz zur Kontrolle des Bürgers und nicht zu dessen Schutz. Im Volksmund wird das Gesetz mit franquistischen Zügen als „ley mordaza“, das Knebelgesetz, bezeichnet. Es knebelt im wahrsten Sinne des Wortes die Menschen in Wort und Tat.
„Ley mordaza“ sieht vor das über Bürger „die unautorisierte Nutzung von Bildern von Polizeibeamten“ mit einer Geldstrafe zwischen 600 und 30.000 Euro verhängt wird. Ebenso für die Verbreitung von (Presse-)Fotos die Ordnungshüter in Szenen der Polizeigewalt auf Demonstrationen darstellt, werden mit Geldstrafen mit bis zu 30.000 Euro geahndet. Das „Gesetz zum Schutz des Bürgers“ stellt auch ein Demonstrationsverbot in Nähe von Parlaments- und Senatsgebäuden dar. Verstöße werden mit Geldstrafen von bis zu 600.000 Euro bestraft. Ebenso Störungen öffentlicher oder religiöser Veranstaltungen können eine Geldbuße von bis zu 600.000 Euro nach sich ziehen. Nicht angemeldete, spontane Versammlungen auf öffentlichen Straßen oder Plätzen werden mit 100 bis 600 Euro geahndet. Demonstranten, die Zwangsräumungen aktiv behindern, werden mit Geldstrafen mit zu 30.000 Euro geahndet. Wem Respekt gegenüber Polizeibeamten fehlt, sich nicht ausweist, seine Ausweis dreimal im Jahr verliert oder auf der Straße Alkohol konsumiert, wird mit einem Bußgeld von bis zu 600 Euro rechnen müssen.
Um dem Irrsinn mit den extrem hohen Geldstrafen noch die Krone aufzusetzen, sind die Verstöße gegen das „Gesetz zum Schutz des Bürgers“ nur Ordnungswidrigkeiten bzw. verwaltungsrechtliche Sanktionen, welche nicht von einem Richter sondern von einer Behörde gegen die Bürger verhängt werden kann. Somit ist der Rechtsweg im Vorfeld ausgeschlossen und das Bußgeld kann nur im Nachhinein juristisch angefochten werden, sollte der Kläger dazu finanziell überhaupt noch in der Lage sein. Damit hat die Legislative der Exekutive judikative Aufgaben übergeben. Durch diesen „Freibrief“ fällen die Polizeibeamten verwaltungsrechtliche Sanktion gegen die Bürger, sind also auch Richter und Vollstrecker.
Als erstes Opfer des „Gesetz zum Schutz des Bürgers“ erwischte es den 27-jährigen Spanier Eduardo Díaz aus Güímar auf Teneriffa. Díaz ist Mitglied von „La Franja del Guaza“ (Bereich der Spötter), die satirische Kommentare über die Lokale Politik schreibt. In einem satirischen Post auf Facebook spielte er auf die Kürzungen der Bürgermeisterin Luisa Castro Dorta (PP) an und das die lokale Polizei größere Räume erhalten hat. „Die Polizei bekommt viel Raum, während der Sozialdienst in Drecklöcher verbannt wird“.
Als er die Ordnungshüter dann noch als „Drückeberger“ betitelte, war es wohl zu viel des Guten. Díaz äußerte sich und beschrieb die Polizei als Truppe welche „Tauben“ oder eingeschlossene „Menschen aus Toiletten“ befreit. Er wetterte weiter und schrieb das die Polizei nun über größere Räumlichkeiten als die „Guardia Civil“ verfügt. Er haute noch einen oben drauf, der Polizei sollten „Hängematten, ein Schwimmbad und Caipiriñas“ gegönnt werden. Schon sechs Stunden nach der Veröffentlichung seines Posts klingelten zwei Polizeibeamte an seiner Tür. „Wir kommen, um das Bußgeld einzufordern. Wegen Ihres Postings im Internet., so die Beamten lapidar. Das Bußgeld in diesem Fall liegt zwischen 100 bis 600 Euro.
Laut Polizei und Bürgermeisterin hatte Díaz es an Respekt gegenüber den Autoritäten gefehlt. Für Díaz ist es „unglaublich“, dass er mit seinem satirischen Post die „öffentliche Ordnung gestört oder die Sicherheit der Bürger gefährdet“ hat. Für ihn ist die Sachlage eindeutig, denn „die Regierung will damit kritische Bürger zum Schweigen bringen“ und Satire im Internet zensiert werden. Der 27-Jährige wird der Forderung nicht einfach nachgehen und kündigte an die Sache vor Gericht auszufechten. Auch die Mitglieder der Vereinigung „No somos delito“ (Wir sind kein Delikt) sind darauf gespannt wie die Gerichtsbarkeit in solchen Fällen entscheiden wird.
Bei dem nächsten skurrilen „schweren Verstoß“ gegen das „Gesetz zum Schutz der Bürger“ muss eine Frau aus Petrer 800 Euro Strafe zahlen, weil sie einen Streifenwagen der Polizei auf einem Behindertenparkplatz fotografierte und auf Facebook veröffentlichte. Sie kommentierte das Bild mit: „Man parkt wo es einem gerade passt und bekommt keine Strafe.“ Das verbreitet Foto stellt eine Beleidigung der „Ehre“ der Polizeibeamten dar und wurde deshalb den örtlichen Behörden gemeldet. Obwohl die Polizei in diesem Fall gegen eine Geldstrafe ist und „andere Lösung bevorzugt“, hat die Stadt sich zu einem Bußgeld von 800 Euro entschieden.
Fernando Portillo, Sprecher der lokalen Polizeibehörde von Petrer in Alicante erklärte, dass die Beamten in der gesperrten Zone parken mussten, da sie einem Fall von Vandalismus nachgingen und auf der Suche nach dem vermeintlichen Täter in dem Gebiet unterwegs waren. Portillo fügt hinzu das in dringenden Situationen die Polizei parken müsse, wo immer es möglich ist.
Dennoch zeigten die betroffenen Polizisten die Frau mit der Begründung an, sie habe einen „schweren Verstoß“ gegen das „Gesetz zum Schutz der Bürger“ begangen. Der Bußgeldkatalog sieht eine Geldstrafe von 600 bis 30.000 Euro in solchen Fällen vor. Es wird damit Begründet, dass derartige Fotos und Videoaufnahmen in Strafverfahren Beschuldigte entlastet und Polizisten angeschuldigt werden könnten. Zudem können „Bilder oder Daten“ von „Mitgliedern der Sicherheitskräfte deren Sicherheit oder die ihrer Familie gefährden“. In wie weit die Ablichtungen eines Streifenwagen die Familienmitglieder von Polizeibeamten gefährden ist nicht nachvollziehbar. Ironischerweise hatte der spanische Innenminister Jorge Fernández geschworen, dass kein Bürger bestraft wird, sollte dieser Fotos oder Videos von der Polizei machen, obwohl im „Gesetz zum Schutz der Bürger“ das Gegenteil steht.
Brisanter wirkt sich das „Gesetz zum Schutz der Bürger“ auf die Demonstrationsfreiheit aus. Aufgrund der aktuellen Lage nach der geplatzten Immobilienblase und der damit verbundenen Zwangsräumungen, die jeden Monat über zehntausend Familie betreffen, machen die Spanier ihren Unmut gegen die Regierung in Demonstrationen offenkundig. Doch genau diese versucht die Regierung mit dem neuen „Gesetz zum Schutz der Bürger“ zu unterbinden. Allein in den vergangenen zwei Jahren gingen die Spanier über 87.000-mal auf die Straße um zu demonstrieren. Das sind täglich mehr als 100 Demonstrationen. Dabei kam es lediglich in seltenen Fällen zu gewalttätigen Eskalationen. Großteils verliefen die Kundgebungen friedlich und die Teilnehmer verstießen gegen keine Ordnung oder Gesetze. Dennoch verschärft die Regierung die Voraussetzungen.
Das „Gesetz zum Schutz der Bürger“ sieht vor, dass die Verbreitung von Demonstrationsaufrufen in sozialen Netzwerken oder mittels mobiler Kurznachrichten (SMS) mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet wird. Dabei ist es ausreichend einen Demonstrationsaufruf zu verbreiten, ohne dass derjenige der Organisator der Demonstration ist. Sollte es auf der Kundgebung zu gewalttätigen Eskalationen kommen, drohen Geldstrafen von 30.000 bis 600.000 Euro.
Noch härter sind die Strafen für passiven Widerstand. Ein Sitzstreit am falschen Ort oder der Versuch eine der vielen Zwangsdelogierungen zu stoppen wird mit Haftstrafen von bis zu vier Jahren nach sich ziehen. Spontane Proteste sind überhaupt nicht mehr erlaubt. Nachdem sich die Krankenpflegerin Romero an Ebola infizierte und erkrankte, versammelten sich spontan und landesweit solidarische Bürger vor und innerhalb von Krankenhäusern um gegen das „fahrlässige Verhalten“ der spanischen Gesundheitsbehörde zu protestieren. Nach den neuen Gesetzgebungen ist das nicht mehr erlaubt und strafbar. Ebenso wie die Besetzung der Puerta del Sol in Madrid und der verbundenen Protestveranstaltungen der „Indignados“-Bewegung wodurch letztendlich die „Podemos“-Partei hervorging, sind durch das Gesetz unterbunden.
Selbst die Internetgewohnheiten werden vom „Gesetz zum Schutz der Bürger“ nicht verschont. Von dem „periodischen ansurfen“ dubiosen Indoktrinierungs- und Rekrutierungswebseiten wird dringendst abgeraten. Das regelmäßige Aufrufen nicht erlaubter Webseiten kann mit einer Haftstrafe von ein bis fünf Jahren bestraft werden.
Darin sehen besonders die Pressegewerkschaften ein Problem. Damit sind „die Recherchen in heiklem Terrain quasi verunmöglicht“, erklärt Francisco Terrón Ibáñez vom Sindicato de Periodistas de Andalucía (SPA).
Artikel 36.26 des „Gesetz zum Schutz der Bürger“ sieht eine Strafe von bis zu 30.000 Euro vor für die Verbreitung von Fotos und Videoaufnahmen mit „Szenen der Polizeigewalt im Zuge von Demonstrationen“ vor. Somit wird unterbunden das Polizeigewalt gegen demonstrierende Bürger publik wird. Für kleinere Medienanstalten kann die horrende Summe das finanzielle Aus bedeuten. Aber auch privat Personen sollen davon abgehalten werden gewalttätige Übergriffe der Ordnungshüter zu verbreiten. Erst vor wenigen Tagen wurde der preisgekrönte Pressefotograf Jorge Palazón (NGO Prodein) und zwei CNN-Journalisten in Melilla zeitweilig festgenommen und auf der Polizeidienststelle festgehalten, da sie Fotos nahe des Grenzwalls der Nordafrika-Enklaven Spaniens machten.
„Die rechte Rajoy-Regierung will damit nicht nur Proteste verbieten. Sondern diese unsichtbar machen“ sagt Francisco Terrón Ibáñez vom Sindicato de Periodistas de Andalucía (SPA). „Sie wollen, dass kein Journalist mehr darüber berichtet.“ Somit entledigt sich die Führungsriege der kritischen „Negativberichterstattung“ der Medien. Denn wo es keine Versammlung gibt, dort gibt es auch keinen Bericht. Sollte es trotzdem zu Demonstrationen kommen und die Polizei würde diese mit Gewalt gegen die Teilnehmer auflösen, würde wohl keine der Medien innerhalb Spaniens darüber berichten. Ganz zum „Schutz der Bürger“. Die Bürger und die Medien werden mit einem Schlag mundtot gemacht. Ibáñez erwarte,t dass dieses Gesetz vom Verfassungsgericht gekippt wird. Sollte das nicht der Fall sein wird der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sich damit beschäftigen müssen.
Das „Gesetz zum Schutz der Bürger“ erntet auch international starke Kritik. Die UN, die EU-Kommission sowie Amnesty International und Greenpeace kritisieren die neuen Regelungen. Der spanischen Regierung wird vorgeworfen, dass sie die Redefreiheit der Bürger einschränken.
Es wird vermutet die wahre Motivation des „Gesetz zum Schutz der Bürger“ liege darin kritische Bürger zum Schweigen zu bringen auf Grundlage der Bedrohung zur Zerstörung ihrer Existenzgrundlage, sollten diese sich öffentlich kritisch äußern. Damit wird jeder Bürger, welcher sich nicht zustimmend zur Regierung äußert, kriminalisiert. Im Vorfeld warnten Experten davor, dass sich das „Gesetz zum Schutz der Bürger“ gegen neue Bewegungen richtet, die in den vergangenen Jahren zahlreich durch die massiven Einschnitte ins Sozialsystem entstanden sind. Seit 2011 sind unzählige Protestbewegungen entstanden woraus auch die Bewegungspartei Podemos hervorging. Das soll mit dem „Gesetz zum Schutz der Bürger“ nun unterbunden werden. Ziel ist es eine gewollte Entpolitisierung der spanischen Bevölkerung zu erreichen.
Menschenrechtler, Journalistenverbände und Verfassungsrechtler warnen vor „Druck zur Selbstzensur“. „Das Knebelgesetz wirft Spanien zurück in die dunkelsten Tage des Franco-Regimes“, titelt die New York Times.
UNO und Menschenrechtsexperten kritisierten die nicht eindeutige Formulierung. Das „Gesetz zum Schutz der Bürger“ würde viel Spielraum für eine „unverhältnismäßige“ Anwendung bieten. Auch die Definition von „Terrorismus“ ist sehr ungenau formuliert und biete Möglichkeiten auch Aktivitäten zu ahnden und zu kriminalisieren, die nicht terroristisch. „Das Gesetz schränkt Grundrechte, wie das Recht auf freie Meinungsäußerung, unnötig und unverhältnismäßig ein“, erklärt UNO Sonderbeauftragte Kiai und fügt hinzu, dass Spanien damit gegen internationale Vereinbarungen verstoße.
Auch die Richtervereinigung kritisiert das „Gesetz zum Schutz der Bürger“ und streikte erstmals bei der Einführung der Gebühren und anderen Justizreformen. Sie fühlen sich ebenfalls an „Zeiten der Franco- Diktatur“ erinnert. Juristisch ist es nicht tragbar Bürger zu bestrafen „die ihren Unmut äußern“. Es ist von der Regierung beabsichtigt, dass die Bürger nicht juristisch gegen die Strafen vorgehen. In diesem Zug haben sie die Gerichtsgebühren für Einsprüche drastisch erhöht und die gesamte Prozedur „langwieriger“ gemacht.
Sprecherin Mónica Hidalgo von der Vereinigung „No somos delito“ kritisiert, dass die Bürger in eine „Spirale der Verteidigungslosigkeit“ geraten. Mittlerweile hat das Verfassungsgericht die Klage der Opposition angenommen. Doch wird es noch Jahre dauern bis darüber entschieden wird. Solange wird das „Gesetz zum Schutz der Bürger“ in Kraft bleiben. Bürger werden aus der Willkür des Staates weiterhin fleißig zur Kasse gebeten und müssen die Strafen erst mal bezahlen.
Der spanische Präsident Mariano Rajoy versteht die Kritik an dem „Gesetz zum Schutz der Bürger“ nicht. Seiner Meinung nach stärke die neue Regelung nur die „freie Ausübung der Grundrechte“. Fakt ist, dass es gerade das Gegenteil bedeutet und die politische Führung im Wahlkampf keinerlei politischen Protest auf der Straße duldet und diese schon im Keim ersticken will.
Zudem ist das „Gesetz zum Schutz der Bürger“ auch eine gewaltige Einnahmequelle um die erschöpften Staatskassen zu füllen mit Geldern von Bürgern, die ihr Recht auf freie Meinungsäußerung geltend machen. Dabei haben die Spanier auch viele gute Gründe sich kritisch der Regierung zu äußern. Viele Politiker der Volkspartei sind in Korruptionsskandale involviert. Dabei wirkt die Volkspartei auf Ermittlungsbehörden und Justiz ein, um die Korruptionsskandale zu vertuschen. Auch die öffentlich rechtlichen sowie privaten Medien werden unter Druck gesetzt.
El País, die größte und international bekannteste Tageszeitung Spaniens, veröffentlichte einen Bericht, wie die Polizei verstärkt gegen Prostituierte vorgeht und eifrig Strafen verteilt. Eine der Betroffenen erzählt, wie ein ihr Polizist mitteilte, er müsse 50 Anzeigen vorweisen, wenn er zurück zur Dienststelle kommt.
Trotz der internationalen Kritik ist zu befürchten, dass die radikalen Maßnahmen gegen das Volk anderen EU-Staaten als Vorbild dienen könnten. Viele Machthaber würden sich freuen, wenn sie jeglichen Widerstand schon in der Entstehungsphase unterbinden könnten. Natürlich gehen die Menschenrechte und europäischen Werte dabei zu Grunde. Die gesetzliche Hexenjagd/Inquisition in der EU hat jetzt in Spanien begonnen.
Früher oder später wird das gleiche geschehen was schon mit Blick auf die Geschichte zuvor geschah. Mit wachsender Unterjochung und Kontrollwahn der Obrigkeit gegen das Volk, wird sich im Untergrund ein Widerstand entwickeln, der sich eines Tages zum Schwert der Unterdrückten formt und die bürgerfeindlichen Regenten zu Fall bringen wird. „Viva la revolution“ oder wie die Franzosen einst sagten: „Liberté, égalité, fraternité – Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit“. Um zu erfahren was in Zukunft geschehen wird, reicht oftmals nur ein Blick in die Vergangenheit. Das sollte die EU und in diesem Moment vor allem Spanien nicht vergessen.