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So tricksen Wohnungsverwalter bei der Legionellen-Kontrolle

NewsSo tricksen Wohnungsverwalter bei der Legionellen-Kontrolle

Am Sturmwald 8 in Menglinghausen ist derzeit Legionellenalarm und die Mieter dürfen nicht duschen. Seit der 2. Novelle der Trinkwasserverordnung müssen Vermieter und Immobilienverwalter ihre Mieter vor Legionellen schützen. Um die Kontrollen zu bestehen wird mitunter auch ungeniert und frech getrickst, wie ein Beispiel aus Berlin zeigt.

In Menglinghausen, Am Sturmwald 8, sind die Mieter verunsichert. Seit Dienstag ist ihnen verboten worden zu duschen, weil bei einer Routine-Untersuchung die zulässigen Höchstwerte für Legionellen überschritten wurden. „Das Duschverbot wurde ausgesprochen, da sich Legionellen in hoher Konzentration durch den Wassernebel verbreiten und dann durch die Atemwege aufgenommen werden“, erklärt Dr. Frank Renken, Leiter des Gesundheitsamtes. Das Duschverbot hatte das Gesundheitsamt durch einen Aushang im Hausflur der betroffenen Wohnungen verhängt. Das Gesundheitsamt erfuhr nur von der Legionellenbelastung, weil sich die Gesellschaft, die das Wasser prüfte, an die Mieter und das Gesundheitsamt wandten. Seit April nämlich sind die Legionellen im Hauswassernetz nachgewiesen, doch der Vermieter bzw. die Hausverwaltung kümmerte sich nicht darum, weshalb die Prüfgesellschaft den Vorfall meldete.

Das Duschen ist für die Vermieter bis auf Weiteres untersagt, denn bevor die Hausverwaltung hier nicht Abhilfe schafft, besteht Gesundheitsgefahr für die Mieter. Wie lange das allerdings dauert, ist nicht absehbar. Dafür müsste zuerst der Eigentümer der Immobilie bekannt sein, der verpflichtet ist Abhilfe zu schaffen. Selbst die Stadtverwaltung stand zunächst vor einem Rätsel. Post an die scheinbare Eigentümerin kam ungeöffnet zurück. Auch die erlassene Ordnungsverfügung konnte mangels Empfänger nicht durchgesetzt werden. Daraufhin wollte die Stadtverwaltung im Grundbuch nachsehen, wer den der eigentliche Eigentümer ist.

Die Briefe und Dokumente, die der Mieter Diethart Türpe aus seinem Aktenordner zieht, geben einen kleinen Überblick über das konfuse Firmenkonstrukt. Es sind insgesamt sieben Objektgesellschaften, die unter dem Dach der HPE Immobilien-Investment- und Managementgesellschaft in Ludwigsburg am Rhein vertreten sind. Diese Körperschaften gehören zur GE Real Estate Germany und die Mieten bekommt den Kontoauszügen zu Folge die HPE Siebte Hausbau Portfolio GmbH. Die zuständige Hausverwaltung ist laut Briefen der Eigentümerin seit 2014 die Alt & Kelber Immobiliengruppe.

Am Mittwoch hatte sich die Eigentümerin dann doch überraschend gemeldet. Auch die Hausverwaltung war laut Dr. Tobias Scholz vom Mieterverein Dortmund mittlerweile vor Ort. Nach Informationen des Mietervereins hat 2013 ein weiterer Eigentümerwechsel stattgefunden und die Conwert Leo Invest GmbH, eine Tochter der österreichischen Conwert-Gruppe, kaufte demnach das Objekt. Der Ansprechpartner für das Gesundheitsamt ist der „Bestandsmanager“, früher auch als Hausmeister bezeichnet. Letztlich hat der Hausmeister auch die Verwaltung kontaktiert. Alt und Kleber wollen nach Angaben des Mietervereins nun die Wasseranlage sanieren.

Mit der 2. Novellierung der Trinkwasserverordnung vom 14.12.2012 wurden Vermieter und Immobilienverwalter zum Schutz der Mieter bei der Trinkwasserversorgung mehr in die Verantwortung genommen. Seitdem müssen auch Vermieter mit einer Warmwasseranlage von mindestens 400 Liter Speichern beziehungsweise mit Warmwasserleitungen mit mehr als drei Liter Wasser in den Leitungen vom Hahn bis zum Speicher, regelmäßig auf Legionellen testen. Bei Kontamination muss Abhilfe geschaffen werden. Betroffen waren von der neuen Verordnung und Nachweispflicht mehr als 40 Millionen Mietwohnungen und -häuser. Der Gewinn an Sicherheit für die Mieter spiegelt sich in den steigenden Nebenkosten wieder, denn einige Wassersysteme mussten saniert werden.

Wie wird geprüft?

Ein Sanitärbetrieb entnimmt Proben und analysiert sie. Anschließend muss der Auftraggeber, in der Regel der Vermieter oder die Immobilienverwaltung, die Ergebnisse dem Gesundheitsamt vorlegen. Der Grenzwert liegt bei 100 kbe (koloniebildende Legionellen pro 100 Milliliter Trinkwasser). Bei höheren Werten ist von einer Gesundheitsgefahr auszugehen. Den Immobilieneigentümern drohen bei Versäumnis Geldbußen bis zu 25.000 Euro sowie mögliche Strafverfahren, sollte es beim Menschen zu Schaden kommen.

Betrügerisches Vorgehen in Berlin?

Damit so eine Überprüfung durch einen Sanitärbetrieb anstandslos bestanden wird, scheuen manche Hausverwalter scheinbar nicht davor zurück auch mal zu tricksen. So stand ein Aushang zur bevorstehenden Trinkwasseranalyse in einem Wohnobjekt in Berlin, der beim ersten Augenschein harmlos wirkt. Es wurden alle Mieter informiert, dass der Vermieter bei einzelnen Mietparteien die Trinkwasseranalyse in hygienischer und technischer Hinsicht überprüfen lässt. Weiter steht. „Um die notwendigen Maßnahmen einzuhalten informieren wir Sie, dass am 18.05.2015 bis 20.05.2015 durch die Firma BTB, Ihr Fernwärmelieferant, die Vorlauftemperatur auf 70 Grad erhöht wird. Es ist zu beachten, dass in dieser Zeit eine erhöhte Verbrühungsgefahr besteht. Bitte informieren Sie ihre Kinder. Für Ihr Verständnis danken wir Ihnen. Ihre Hausverwaltung“.

 

Dafür sollten die Mieter allerdings kein Verständnis haben. Hier wird ziemlich offensichtlich ein wenig getrickst, damit keine Legionellen nachgewiesen werden können. Legionellen mögen warmes Wasser und bei etwa 20 Grad beginnen Legionellen sich zu vermehren. Die Vermehrungsrate ist zwischen 30 und 45 Grad optimal. Eine sichere und mit steigenden Temperaturen zunehmende Abtötung von Legionellen findet ab 60 Grad statt.

Wenn also ein Vermieter oder Immobilienverwalter drei Tage lang die Warmwasserleitungen auf 70 Grad hochfährt, dann sterben die Legionellen alle ab. Die anschließende Trinkwasseranalyse in „hygienischer“, welche die Legionellenuntersuchung beinhaltet, und technischer Hinsicht wird sicherlich keine Legionellenkolonien aufweisen. So simpel und einfach lassen sich Untersuchungen manipulieren. Und das ganz offen unter dem Deckmantel, man müsse die Temperatur erhöhen, um für die Trinkwasseranalyse „die notwendigen Maßnahmen einzuhalten“. Jedoch steht in keiner Verordnung oder sonstigen rechtlichen Texten, dass bei Trinkwasseruntersuchungen das Wasser zuvor auf 70 Grad erhitzt werden muss. Die angebliche Notwendige Maßnahme ist demnach schleierhaft. So eine „thermische Behandlung“ macht nur Sinn, um Bakterien und Legionellen abzutöten, also wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Bei einer bevorstehenden Analyse des Trinkwassers wird die Trinkwasseruntersuchung ad absurdum führt. Jetzt stellt sich nur noch die Frage, vor allem für die Mieter, wie hoch die Legionellenkolonien im Rest des Jahres ausfallen, nämlich dann wenn das Warmwasser die Legionellen nicht abtötet, sondern ein angenehmes Milieu zum Vermehren schafft.

Endlose Legionellenbekämpfung in Olvenstedt

Solch eine „thermische Bekämpfung“ kann der Vermieter Im Rennbogen, in Neu Olvenstedt nicht durchführen, da die Wasserleitungen zu alt sind. Hier dürfen die Mieter bereits seit einem Jahr nicht mehr duschen. Im Rennbogen 17 bis 26 kommen zu den Legionellen auch noch Ratten dazu. „Die laufen hier sogar tagsüber herum, sagt Hendrik Kolditz, einer der Mieter. Nach einem Ortsbesuch des Gesundheits- und Veterinäramtes konnte das Rattenproblem nur bestätigt werden und es wurde von Amts wegen ein Vorgang eingeleitet. Wir werden den Vermieter anschreiben und ihm mitteilen, dass er dazu verpflichtet ist, die Ratten zu bekämpfen“, sagte Dr. Eike Hennig, Leiter des Gesundheitsamtes. Es wird dem Vermieter empfohlen das Problem fachgerecht zu beheben, denn „es geht immerhin um den Einsatz von Rattengift“.

Die Legionellen sind allerdings das weitaus größere Problem. Bereits seit einem Jahr wurden hohe Konzentrationen von Legionellen nachgewiesen. In einigen Wohnungen lag der Wert bei 40.000 kbe und somit 400-fach über dem Grenzwert von 100 kbe. Seitdem gilt ein Duschverbot. „Und das gilt immer noch. Man hatte uns vor einem Jahr gesagt, dass das Problem gelöst wird. Als ersten Schritt bekamen wir Filter für die Duschköpfe. Und das war es fast auch schon“, beschwert sich Mieterin Anja Schrader. Schon dreimal wurden die Filter ausgewechselt, das Problem blieb. Laut Mieterin Doris Nickel werden Anfragen von der Hausverwaltung nicht beantwortet.

Das Gesundheitsamt sagt, dass die Zusammenarbeit mit dem Vermieter eigentlich gut verlaufe. Der Vermieter hatte zugesagt bezüglich der Legionellen Gegenmaßnahmen einzuleiten. Die Duschköpfe waren eine erste Maßnahme, des Weiteren seien Ventile im Leitungsnetz ausgetauscht worden, in den sich Legionellen festsetzen können. So wurde die Legionellenanzahl in einer leerstehenden „Problemwohnung“ auf 7.000 kbe heruntergesetzt. Das ist immer noch ein inakzeptabler Wert und „darum haben wir das Duschverbot aufrecht erhalten, da diese Wohnung mit am gesamten Leitungsnetz der Häuser hängt.“

Die „thermische Bekämpfung“ mit heißem Wasser über 60 Grad ist wegen des alten Leitungssystems nicht möglich. Bleibt noch eine chemische Bekämpfung. „Der Vermieter hat uns mitgeteilt, dass er dafür eine Anlage installieren will“, erklärt Dr. Hennig. Den Mietern dauert das alles zu lange, sie wollen einen Rechtsbeistand hinzuziehen. Bleibt zu hoffen, dass die Mieter bald wieder unter die Dusche dürfen.

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