Am 01. Juni soll ein neues Gesetz im Bundestag beschlossen werden, welches ein konsequenteres Handeln gegen Eltern ermöglicht, die ihre Kinder nicht impfen lassen möchten. Dieses Gesetz ist (noch) kein Impfzawang, doch es zwingt Eltern sich einer „“Impfberatung“ zu unterziehen. Wird die Ladung zur Impfberatung verweigert, drohen bis 2.500 Euro Strafe.
Kitas müssen zukünftig Eltern beim Gesundheitsamt melden, die keinen Nachweis über eine Impfberatung vorlegen können. Das geht aus der Gesetzesvorlage hervor, die nächste Woche Donnerstag beschlossen werden soll. Zwar sagte eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums, dieses Gesetz diene nicht sogenannten Impfgegnern und Impfverweigerern beizukommen, sondern soll diejenigen Familien erreichen, die Impfungen vergessen oder weiteren Beratungsbedarf hätten. Außerdem gebe es nicht nur bei Kindern Impflücken, sondern auch bei vielen Erwachsenen, also sollen so zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen werden. „Da besteht natürlich auch die Hoffnung, dass man diese Erwachsenen mit einer Impfberatung erreicht, und dass die dann die Impfungen nachholen können“, so die Sprecherin.
Die große Änderung in dem neuen Gesetzesentwurf ist die Meldepflicht der Kitas an das Gesundheitsamt . Schon mit dem Präventionsgesetz Mitte 2015 (Erster Schritt zur Zwangsimpfung vollzogen) wurde der Nachweis einer Impfberatung Pflicht, doch durften die Kitas selbst entscheiden, ob sie die Eltern beim Gesundheitsamt melden oder eben nicht. Scheinbar haben viele Kitas dies nicht getan, denn die Geldstrafe von bis zu 2.500 Euro für ‘Beratungsunwillige‘ gibt es ebenfalls seit Mitte 2015. Welche Kita will sich schon nachsagen lassen in Stasi-Manier Eltern anzuschwärzen, die eventuell bestraft werden. Ab nächster Woche haben die Kitas dann keine Wahl – Anschwärzen von Eltern als Bürgerpflicht zum Erhalt der Volksgesundheit sozusagen. „Damit erhalten die Gesundheitsämter die nötige Handhabe, auf die Eltern zuzugehen und sie zur Beratung zu laden“, hieß es am Freitag aus dem Gesundheitsministerium.
Im Entwurf zu dem Gesetz steht als Problem und Ziel unter anderem: „Um die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten in Deutschland weiter zu verbessern und an neue Entwicklungen anzupassen, soll ein elektronisches Melde- und Informationssystem geschaffen werden, das als Unterstützung für die behördlichen Aufgaben zur Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) dienen soll. Dazu soll im IfSG eine datenschutzkonforme Rechtsgrundlage geschaffen werden“.
Unter Punkt B gibt es die Lösungen dazu:
– datenschutzkonforme Etablierung eines elektronischen Melde- und Informationssystems für übertragbare Krankheiten als Instrument zur rascheren Bekämpfung und zur Verhütung von Infektionskrankheiten.
– Beschleunigung der Bekämpfungsmaßnahmen durch verbesserten Informationsaustausch infolge einer elektronischen Verarbeitung der Informationen.
– Reduktion des Aufwands für die Aufbereitung der Daten für die Veröffentlichung in Form von Berichten und online zur öffentlich zugänglichen interaktiven Datenabfrage sowie.
– weitere Änderungen des IfSG und mit dem Infektionsschutz zusammenhängender Bestimmungen anderer Gesetze.
Der Punkt C ist der kürzeste Absatz und behandelt das Thema Alternativen. Dort steht ein Wort: Keine.
In Italien wurde kürzlich die Impfpflicht für 1 Krankheiten eingeführt. Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hatte die Impfpflicht zuletzt ausgeschlossen. Er geht vielmehr davon aus, dass die Masern in Deutschland auch so ausgerottet werden können. „Ich glaube, dass unsere Maßnahmen das Ziel erreichen werden“, sagte Gröhe zu Wochenbeginn der Deutschen Presse-Agentur. So wankelmütig Politiker heute in ihren Meinungen sind, sollten wir die nächste Masern- oder Grippewelle abwarten und sehen ob das Thema Impfpflicht nicht wieder aufkommt – Mögliche Zwangs-Impfung gegen Masern ist eine nationale Kontroverse.
Zumindest der Bundesgerichtshof zeigt deutlich Flagge und entschied, dass Impfungen für Kinder nicht zu den alltäglichen Angelegenheiten gehören sondern von erheblicher Bedeutung sind. Das beschloss der Bundesgerichtshof letzten Dienstag und gab damit einem Vater recht der sein Kind, im Gegensatz zur Mutter, impfen wollte. Da das Kind bei der Mutter wohnt, darf sie frei über die richtige Ernährung oder die tägliche Zeit vor dem Fernseher entscheiden. Bei Impfungen hat der Elternteil das Recht, welcher Pro Impfungen ist, auch wenn das Kind nicht bei diesem Elternteil lebt, da es sich hier eindeutig um eine Situation von erheblicher Bedeutung handelt und die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission sind zudem vom BGH als medizinischer Standard anerkannt. Nun kann der Vater seiner Tochter die insgesamt neun Impfungen zukommen lassen.