Die Altlasten aus der DDR-Zeit werden immer mehr zum Problem in Cottbus. Die Chemikalien des ehemaligen Potsdamer Chemiehandels weiten sich im Grundwasser aus. Das Rathaus sieht sich gezwungen die Sperrzone auszuweiten.
Das Problem ist seit Jahren bekannt, doch die wahren Ausmaße kommen immer mehr zum Vorschein. Seit 2003 wird der Altlastenstandort ehemaliger Potsdamer Chemiehandel saniert.
Laut Experten werden über 83,2 Tonnen Säuren, Lösungsmittel, Insektizide, Farben und Lacke der Schadstoffgruppe leichtflüchtige, chlorierte Kohlenwasserstoffe (LCKW) im Boden vermutet.
LCKW steht im Verdacht krebserregend zu sein und kann nach dem Einatmen größerer Mengen Schwindelgefühle, Übelkeit, Kopfschmerzen, Atemnot, Blutdruckschwankungen und Herzrhythmusstörungen verursachen.
Nach offiziellen Angaben der Stadt Cottbus liegt die Kontamination im Grundwasser bis zu 213.000 µg/l, im Boden um 8.000 mg/Kg LCKW und in der Bodenluft bis zu 10g/m³ LCKW.
Das Ende der Sanierungsarbeiten ist zum April 2023 geplant. Dann läuft das zu 90 Prozent geförderte Programm aus. Die geschätzten Gesamtkosten des größten Altlastensanierungsprojektes des Landes liegen bei 18,5 Millionen Euro.
Traurige zwischenzeitige Schadstoffbilanz: Bis 2013 wurden insgesamt erst rund. 18 Tonnen Schadstoffe entfernt. Laut Aussagen der Experten wäre es notwendig mit dem aktuellen Verfahren der hydraulischen Sanierungsmaßnahme die Arbeiten noch 100 Jahre weiter laufen zu lassen, um den Boden in einen guten Zustand zu bekommen. Daher findet jetzt ein Umdenken statt. Weitere Verfahrenstechniken kommen zum Einsatz um die Sanierung voranzutreiben.
Zu einem werden drei Vakuumbrunnen mit jeweils zwei Meter Filterstrecke bis 0,5 Meter unterhalb des Grundwasseranschnittes installiert. Diese Brunnen wurden intervallmäßig mittels Unterdruck abgesaugt. Durch Unterdruck gehen die LCKW in die Gasphase, in der sie abgesaugt und über Aktivkohle entfernt werden können. Beide Verfahren erbrachten im Test einen sehr guten Schadstoffaustrag.
Hinzu kommen noch drei Doppelinjektionsbrunnen. In zwei Bodenschichten wird Luft eingepresst und der Schadstoff LCKW aus dem Grundwasser ausgestrippt, abgesaugt und über Aktivkohle entfernt.
Die zusätzlichen Verfahren stellen aber ein Problem für die Infrastruktur der Stadt dar. Zum Teil müssen Straßen, Geh- und Radwege auf dem Stadtring in Anspruch genommen werden. Selbst die Mittelinsel bleibt davon nicht verschont.
Aktuelle Messungen ergeben, dass die ursprüngliche Schadstofffahne im Grundwasser keine direkte Verbindung mehr zum Gelände des ehemaligen Chemiehandelsbetriebs hat. Was darauf schließen lässt, dass es noch eine weitere, bisher unbekannt Schadstoffquelle im Boden der Region gibt. Der Cottbuser Umweltabgeordnete Thomas Bergner (CDU). erklärt. „Wir vermuten, dass es noch weitere Quellen gibt, die nichts mit dem ursprünglichen Chemiehandel zu tun haben.“
Da sich die Schadstoffe immer weiter ausbreiten, hat die Stadt Cottbus reagiert und die vor sechs Jahren eingerichtete Sperrzone erweitert. Am 22. Oktober hat die Stadt im Amtsblatt eine entsprechende Verfügung veröffentlicht. Aus der Allgemeinverfügung geht hervor, dass die Anwohner des Cottbuser Stadtteil Ströbitz ab sofort kein Grundwasser mehr nutzen dürfen.
Ob die Sperrzonen in Zukunft noch erweitert werden müssen steht bis dato nicht fest. Auch auf die Dauer der Verfügung kann die Stadt keine klare Aussage geben. „In vielleicht 200 oder 300 Jahren kann man die Brunnen wieder betreiben“ schätzt Geologe Klaus Greulich.
Bürger die sich nicht an die Verfügung halten, müssen zumindest theoretisch mit Bußgeldverfahren von bis zu 5.000 Euro rechnen. Die Stadt kann auch ein Rückbau von Brunnen fordern, welcher dann auch nachgewiesen werden muss.
Teil der Verfügung ist eine Übersichtskarte welche die Sperrzone aufzeichnet. Bürger die sich nicht sicher sind, ob ihr Grundstück schon zur Sperrzone gehört, können sich bei der Stadt Cottbus erkundigen. „Für diese Fälle liegt bei uns eine größere Karte bereit.“ so der Cottbuser Umweltamtschef Stephan Böttcher. Denn eine schriftliche Benachrichtigung der betroffenen Grundstückseigentümer ist laut Verwaltung nicht geplant. Auch gibt es kein genaueres Straßen- und Hausnummernverzeichnis.
Ebenfalls können die betroffenen Grundstückbesitzer nicht auf Entschädigungsansprüche oder finanzielle Zuschüsse hoffen, falls für die Bewässerung des Gartens ab jetzt Trinkwasser genutzt werden muss so der Umweltamtschef.