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Gerichtsurteil: Chemiebelastungen von Lebensmittelkartonverpackungen müssen offengelegt werden

NewsGerichtsurteil: Chemiebelastungen von Lebensmittelkartonverpackungen müssen offengelegt werden

Neun Jahre dauerte der Rechtsstreit über die Offenlegung wichtiger Verbraucherinformationen über Chemikalienbelastungen in Lebensmittel. Die Unternehmen und das zuständige Ministerium haben sich jahrelang geweigert die Daten freizugeben. Nun zeigt sich: In vielen Produkten stecken chemische Drucksubstanzen, bei einigen weit über dem Unbedenklichkeitswert.

Das Bundesverwaltungsgericht hat nach einem neunjährigen Rechtsstreit eine Entscheidung gefällt. Das Urteil ist ein Sieg für die Verbraucher. Nach Auffassung des Gerichts haben Verbraucher einen Informationsanspruch über die chemischen Belastungen von Lebensmitteln. Ein Schlag ins Gesicht für die früheren Bundesverbraucherschutzminister Horst Seehofer und Ilse Aigner. Die hatten zusammen mit der Getränkeindustrie rechtswidrig die Offenlegung dieser Informationen verweigert. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) klagte vor neun Jahren gegen das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV). Der Streitpunkt war, ob und inwieweit Verbraucher das Recht haben, sich bei den staatlichen Behörden über gesundheitsschädliche Druckchemikalien aus Kartonverpackungen von Lebensmitteln und Getränken zu informieren.

Das Gericht hat klar für die Verbraucher entschieden. In der schriftlich veröffentlichen Grundsatzentscheidung (Az.: BVerwG 7 B 22.14) kamen die Richter zu dem Schluss, dass amtlich festgestellte Prüfergebnisse zu Druckchemikalien in Lebensmitteln durch die Behörden herausgegeben müssen. Es besteht auch dann Anspruch auf die Informationen, wenn der Hersteller der Meinung ist, dass die Werte nicht richtig ermittelt wurden. Das zuständige Ministerium das für Ernährung und Landwirtschaft wurde von mehreren Verpackungs- und Lebensmittelkonzernen verklagt, als sie die Untersuchungsergebnisse an die Organisation ‚Die Deutsche Umwelthilfe‘ herausgegeben wollte.

„Die Versuche von Lebensmittelkonzernen, wie der Dr. Oetker Gruppe, die Verunreinigung von Lebensmitteln mit Druckchemikalien und die damit verbundenen Gesundheitsrisiken für Verbraucher zu vertuschen, sind endgültig gescheitert. Es ist ein Skandal, dass fast ein Jahrzehnt vergehen musste bis Verbrauchern die ihnen zustehenden Informationen zuerkannt wurden. Das ist ein Armutszeugnis für den staatlichen Verbraucherschutz und für Unternehmen, denen Profite wichtiger sind als die Gesundheit ihrer Kunden“, kritisiert der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

Rechtsanwalt Remo Klinger vertrat die Interessen der DUH als Beigeladener des Verfahrens von Verpackungsunternehmen gegen das Verbraucherschutzministerium. „Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts stärkt das Informationsrecht von Verbrauchern grundlegend und ist richtungsweisend. Festgestellte Druckchemikalienbelastungen in Lebensmitteln dürfen von den Behörden nicht mehr mit der Schutzbehauptung zurückgehalten werden, diese seien Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse. Verbrauchern wird somit ein umfassender Informationsanspruch über die Beschaffenheit von Erzeugnissen eingeräumt“, so Rechtsanwalt Remo Klinger.

Die Deutsche Umwelthilfe deckte 2006 Belastungen mit der Druckchemikalie Isopropylthioxanthon (ITX) in Getränkekartonprodukten auf. Die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation berief sich auf das Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) und beantragte die Herausgabe der Daten über die amtlichen Kontrollergebnisse. Die Deutsche Umwelthilfe erhielt daraufhin teils komplett geschwärzte Listen vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV). Es fehlten außerdem die Daten zu Produkten mit festgestellten chemischen Belastungen.

Anschließend folgte ein Rechtsstreit mit dem zuständigen Ministerium und später auch mit Lebensmittel- und Verpackungskonzernen. Im Jahr 2008 kam das Bundesverwaltungsgerichts zu einem Grundsatzurteil und gab der Organisation ‚Die Deutsche Umwelthilfe‘ recht. Die Informationen müssen preisgegeben werden. Obwohl das Urteil eindeutig war, weigerte sich das Ministerium eisern die Daten zu veröffentlichen. Begründet wurde dies mit den Geschäftsinteressen der betroffenen Unternehmen. Als das Ministerium verurteilt wurde die Informationen über chemische Substanzen, deren Konzentrationen und die Angabe von belasteten Produkten unter Angabe der Hersteller mitzuteilen, versuchten die betroffenen Unternehmen alles, um das Ministerium an der Herausgabe der Daten zu hindern. „Verbraucher müssen sich uneingeschränkt über die Beschaffenheit von Produkten informieren können. Die Auswertung der an die DUH übermittelten Daten ergab nicht nur die Belastung von Getränkekartons mit Drucksubstanzen, sondern auch vieler anderer Produkte mit unterschiedlichsten chemischen Stoffen“, sagt Thomas Fischer, DUH-Bereichsleiter für Kreislaufwirtschaft.

Die Daten sind durchaus brisant und es ist verständlich, dass versucht wurde sie geheim zu halten. So fanden die Lebensmittelüberwachungsbehörden der Bundesländer heraus, dass nicht nur Getränke in Kartons belastet sind, sondern auch Produkte wie Müsli, Haferflocken, Mehl, Tütensuppen, Cornflakes, Müsliriegel oder Reiswaffeln. Es wurden 19 Drucksubstanzen entdeckt, darunter das krebserregende 4-Methylbenzophenon. In einer Bio-Reiswaffel von Rewe steckten sechs unterschiedliche Drucksubstanzen und in Knorr Mexican Tacos wurde der Unbedenklichkeitswert von 0,6 mg/kg des krebserregenden 4-Methylbenzophenon um das 83-fache überschritten.

„Es dürfen nur noch chemische Substanzen zulässig sein, die eindeutig und in Langzeituntersuchungen als unbedenklich eingestuft werden“, so Fischer weiter. Damit die Verbraucher zukünftig geschützt sind, fordert die DUH schnellstmöglich eine Erstellung von Positivlisten mit zugelassenen Drucksubstanzen. Auch Höchstmengen für den Übergang auf Lebensmittel müssen verbindlich festgelegt werden. Die Druckverfahren müssen zudem dahingehend gestaltet werden, dass es zu keinem Kontakt der Innen- und Außenseite der Verpackung kommt. Berührt die Innenseite einer Schachtel die Außenseite einer frisch bedruckten Schachtel kommt es zu dem sogenannten Abklatscheffekt.

Neun Jahre lang wurden die Verbraucher darüber im Dunkeln gelassen, welche Druckchemikalien in den Lebensmitteln enthalten sein können. Die Herausgabe der Informationen ist ein erster Schritt die Unternehmen dazu zu bringen, andere Verfahren bei der Produktion einzusetzen und mehr auf die Verbrauchergesundheit zu achten.

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