Bei Anwohnern des Sandornweges in Glienicke (Oberhavel) kommt gelbes Trinkwasser aus dem Hahn. Weitere Recherchen eines Anwohners legten offen, dass Arzneimittelrückstände im Trinkwasser seien. Das Oranienburger Gesundheitsamt gibt Entwarnung und erklärt das Trinkwasser für unbedenklich, trotz Verfärbung und Medikamentenrückstände.
Die Anwohner des Sanddornweges in Glienicke trinken das Wasser nicht mehr. Die gelbe Verfärbung und Rückstände des Schmerzmittels Phenazon beunruhigt sie. Obwohl das in der Human- und Tiermedizin eingesetzte Analgetikum im Trinkwasser nachweisbar ist, sieht das Oranienburger Gesundheitsamt keinen Handlungsbedarf.
Alles begann zum Jahreswechsel, als Joachim Tetzlaff seinen Wasserboiler reinigte. Anschließend was das Trinkwasser kurzzeitig dunkelbraun, was nach einer Reinigung des Boilers nicht weiter verwunderlich ist. Aber auch nach einiger Zeit wurde das Wasser nicht völlig klar. Tetzlaff viel auf, dass in seiner weißen Badewanne das Wasser steht´s einen gelblichen Farbton beibehielt. Vor seinem Ruhestand arbeitete der heute 73-jährige im Bereich der Wasseraufbereitung in Berliner Kraftwerken, ein Mann vom Fach also. Tetzlaff recherchierte mit seinem Nachbarn Helmut Kimmling, einem Diplom-Bibliothekar, nach der möglichen Ursache. Als mögliche Ursache der Verfärbung vermuten die beiden Huminstoffe. Diese Abbauprodukte sind überwiegend pflanzliche Organismen und lösen sich aus dem Humusboden.
Mit den Ergebnissen ihrer Recherche wandten sich die beiden an ihren Vermieter BEWAG, das Gesundheitsamt, ihren Versorger Wasser Nord GmbH und den Bürgermeister. Die Antworten klangen ziemlich unisono. Die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung wurden nicht überschritten. Die Wasser Nord GmbH stellte den beiden zum Beweis eine Liste der Analyseergebnisse vom Wasserwerk Stolpe aus den beiden Vorjahren zur Verfügung. Die Daten belegen die Aussage über keine Grenzwertüberschreitungen, doch gaben die Daten auch Einblick auf eine gänzlich andere Problematik. Aus den 79 Messergebnissen von 2014 und den 102 Messergebnissen aus 2015 lässt sich ein Trend erkennen. 2014 wurde bei sieben Messungen der Grenzwert von 0,5 für Verfärbungen erreicht und 2015 kam es 42 mal zum Erreichen des Grenzwertes für Verfärbungen.
Etwa 60.000 Menschen werden aus dem Wasserwerk Stolpe von der Wasser Nord GmbH versorgt sowie die Bevölkerung des Berliner Nordens. Die Quelle des Wasserwerks Stolpe gehört zu den Berliner Wasserbetrieben. Das Wasser aus dieser Quelle erfülle die „strengen“ Auflagen der Trinkwasserverordnung und ist zudem naturbelassen. Auf der Internet-Seite der Wasser Nord GmbH wird deutlich erklärt. „Sie können es bedenkenlos genießen. Auch zur Zubereitung von Babynahrung ist es geeignet“.
„Anstatt sich um eine Lösung des Problems zu bemühen, ziehen sich die Verantwortlichen auf Formalpositionen zurück“, kritisiert Helmut Kimmling. Es wird nur mit den Grenzwerten argumentiert, dabei steht noch mehr zu den Anforderungen des Wassers in der Trinkwasserverordnung. Es muss kühl, geruchlos, farblos und geschmacklich einwandfrei sein. Der Geschäftsführer Hans-Joachim Wagner der Wasser Nord hat Verständnis für die Sorgen der Verbraucher. Schließlich sind Grenzwerte das eine und die Empfindung der Verbraucher gegenüber einem gelblich verfärbten Trinkwasser etwas anderes. „Ich nehme das ernst. Ich will, dass Kunden nicht unzufrieden sind.“ Gemeinsam mit den Berliner Wasserbetrieben soll eine Lösung gefunden werden.
Aus den Daten der Wassermessungen der vergangenen zwei Jahre fiel Tetlaff und Kimmling eine weitere Problematik auf. Es fanden sich Rückstände des Arzneimittelwirkstoffs Phenazon im Trinkwasser. Dieses Medikament wurde bis 1991 in Oranienburg produziert. Mit den Ergebnissen konfrontiert, antwortete Constanze Gatzke aus dem Büro des Landrates: „Im Jahr 1996 erfolgte eine Bewertung des Trinkwassers des Wasserwerkes Stolpe aus gesundheitlicher Sicht durch das Umweltbundesamt. Danach sind weniger als ein Mikrogramm Phenazon pro Liter Wasser für den Verbraucher gesundheitlich unbedenklich. Die Trinkwasseruntersuchung vom 16. Februar 2016 an der Netzprobenstelle Kita Schildow wies einen Wert von 0,18 Mikrogramm Phenazon pro Liter nach.“
Das Problem hierbei ist, dass es keinen festgelegten Grenzwert für Phenazon gibt. Es handelt sich hierbei um einen Orientierungswert, den das Gesundheitsamt hier anführt. „Für den Arzneistoff Phenazon gibt es keinen Grenzwert in der Trinkwasserverordnung“, sagt Sprecher Ronny Wappler aus der Pressestelle des Landkreises auf Nachfrage. Der ermittelte Wert von 0,18 Mikrogramm Phenazon pro Liter ist für die Behörde weit entfernt vom Orientierungswert von 1996, liegt mehr als um das Fünffache drunter. Die Behörden haben die Messwerte weiter im Blick. Solange die Werte eingehalten werden gibt es keine Notwendigkeit etwas zu unternehmen. „Da die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung eingehalten wurden, besteht derzeit seitens des Gesundheitsamtes kein Handlungsbedarf“, sagt Constanze Gatzke. Für die Behörden zählen also nur Grenzwerte keine Orientierungswerte, denn dann sehe die Lage anders aus.
Helmut Kimmling und Joachim Tetzlaff sehen das differenzierter. Das Gesundheitsamt setzt einen Orientierungswert von einem Mikrogramm pro Liter für Phenazon an, basierend auf die Beurteilung des Umweltbundesamtes von 1996. Allerdings hat das Umweltbundesamt vor einigen Jahren das sogenannte GOW-Konzept entwickelt. Dies steht für Gesundheitlicher Orientierungswert und ist als ein gesundheitlicher Vorsorgewert zu betrachten. Demnach gelte laut Umweltbundesamt Phenazon ein Orientierungswert von 0,1 Mikrogramm. Tetzlaff und Kimmling wollen nun wissen ob der Orientierungswert nun eingehalten wurde oder als überschritten angesehen werden muss. Als das GOW-Konzept entwickelt wurde, wurden alle Stoffe, für die noch keine dezidierte Bewertung vorlag, mit 0,1 Mikrogramm eingestuft, darunter auch Phenazon.
Und Wappler betont, ein Orientierungswert sei im Gegensatz zu einem Grenzwert rechtlich nicht bindend, „sondern stellt eine Empfehlung dar“, überschritten oder nicht. Würde allerdings ein Grenzwert überschritten, würde auch schnell reagiert. „Bei Überschreitung müssen die verantwortlichen Einrichtungen, das können Wasserbetriebe sein aber auch Industrieunternehmen oder Arzneimittelproduzenten, sofort Schritte zur Reduzierung und Gefahrenabwehr unternehmen“, so Wappler. Aber auch wenn ein GOW überschritten wird, sind die Wasserversorger dazu angehalten in Abstimmung mit dem Fachbereich Gesundheit kurz- und langfristige Maßnahmen zu ergreifen, um den Wert zu verringern.
Dem Fachbereich Gesundheit unterliegt das Trinkwasser von der Gewinnung bis zur Bereitstellung der Überwachung. Der Auftrag ist die Vermeidung von gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch mikrobiologische oder chemische Verunreinigungen des Trinkwassers. Der Fachbereich Gesundheit entnimmt Proben von Trinkwasser für die Untersuchung oder beauftragt jemanden dafür. „Wir bewerten die Untersuchungsergebnisse und stehen den Betreiberinnen und Betreibern von Wasserversorgungsanlagen und Verbraucherinnen und Verbrauchern auch beratend zur Seite“, so Wappler.
Bei der Trinkwasseruntersuchung vom 16. Februar 2016 wurde ein Wert an der Netzprobenstelle Kita Schildow von 0,18 Mikrogramm Phenazon pro Liter gemessen. Nach dem Stand der GOW zu dieser Zeit hätte man also reagieren müssen. Doch genau zwei Monate später veröffentlichte das Umweltbundesamt eine neue GOW Liste und hat für Phenzon einen GOW-Grenzwert von 0,3 Mikrogramm pro Liter festgelegt. Das Umweltbundesamt sieht bei dieser Menge und einer lebenslangen Aufnahme die Auswirkungen aus gesundheitlicher Sicht für unproblematisch. „Grundsätzlich sind GOW vereinfacht gesagt Werte mit eingebautem Sicherheitspuffer, um eine gesundheitliche Gefährdung ausschließen zu können“, so Wappler und deshalb sind Maßnahmen auch kein Thema, denn „das ist im aktuellen Fall jedoch nicht angezeigt, denn auch im Trinkwasser aus dem Wasserwerk Stolpe werden die GOW eingehalten“.
Allerdings gibt Wappler zu, dass im Hinblick auf das Minimierungsgebot der Trinkwasserverordnung (§ 6 Absatz 3) eine Konzentration von weniger als 0,1 Mikrogramm pro Liter „wünschenswert“ sei. Joachim Tetzlaff und Helmut Kimmling haben ihre eigene Konsequenz gezogen. Sie trinken das Wasser aus Stolpe nicht mehr.