Alternative Energiegewinnung, saubere Stromerzeugung und der Ausstieg aus fossiler und atomarer Energiegewinnung werden seit Jahren immer weiter fociert. Doch nicht alle Lösungspläne sind nachhaltig für Mensch und Natur.
Die Windkraft-Bürgerinitiative „Weitblick“ Sandelermöns kennt die Nachteile von Windkraftanlagen sehr genau. Nicht nur, dass Windkraftanlagen gegen das Bundesnaturschutzgesetz verstoßen, sie töten und vertreiben wildlebende, bereits vor dem Aussterben bedrohte, Vogelarten. Zudem sind die im Beton-Bau verwendeten Chromate, die in das Grundwasser gelangen können, eine Gefahr für das Trinkwasser.
Die Politiker der Grünen Frieslands behaupten überzeugt in ihrem Wahlprogramm, dass sie es sich zum Ziel genommen haben eine Verbesserung der Trinkwasserqualität zu erreichen und die durch Versalzung, Medikamenten und Düngung drohende langjährige Verschlechterung der Trinkwasserqualität zu verbessern. Dennoch sind sie Befürworter der windkraftanlagen in Sandelermöns. „Bei solchen Aussagen fragen wir uns natürlich, ob die Grünen wirklich wissen, wovon sie reden“, sagte der Weitblick-Vorsitzende Udo Cremer verwundert.
„Man muss sich vor Augen halten, um welche Betonmassen es beim Bau von Windrädern geht“, so Udo Cremer. Die für Windkraftpark geplanten Modell E-112 mit einer Höhe von 120 Meter stehen auf einem 1200 Kubikmeter großen und 3500 Tonnen schweren Stahlbeton-Fundament. Darauf steht der Turm der Windkraftanlage aus konischen Stahlbeton-Segmenten mit einem Eigengewicht von 2800 Tonnen.
Cremer erklärt: „Damit der Boden das Gesamtgewicht von über 7000 Tonnen tragen kann, muss er zuvor mithilfe von Schottergranulat, das in 30 Meter tiefe Bohrlöcher gepresst wird, verdichtet werden. Dadurch kommt es zu Beeinträchtigungen des Wasserhaushalts“. Bei der Verbauung dieser gewaltigen Betonmassen kommt es zu Chromatabsonderungen, welche ins Grundwasser gelangen. „Bei sechs geplanten Anlagen im Wasserschutzgebiet Sandelermöns werden mehr als 8000 Kubikmeter Beton eingebracht. Von der Absenkung des Grundwassers, Versiegelung der Oberfläche und veränderter Fließgeschwindigkeit und Richtungsänderung unseres Grundwassers ganz zu schweigen“, so der Vorsitzende Udo Cremer.
Dadurch bleibt der Boden nachhaltig für die Landwirtschaft unbenutzbar. Denn selbst nach Aufgabe eines Windkraft-Standortes verbleiben die Betonmassen in der Erde und eine aufwendige Entfernung des Fundaments gab es bis dato noch nicht. „WKA-Fundamente wurden unseres Wissens noch nie beseitigt. Wollen wir das? Wir nicht!“, betont Udo Cremer.
Die Bürgerinitiative „Weitblick Sandelermöns“ sorgt sich aber nicht nur um die Gefährdung von Trinkwasser und den Umweltschutz. Auch die gesundheitliche Gefährdung der Menschen, die in der Nähe der Windkraftanlagen leben ist gegeben. Daher wundert sich Cremer umso mehr über die Grünen, vor allem über den Grünen-Bundestagsabgeordneten Peter Meiwald, der „sehr deutlich gesagt hat, dass 500 Meter Abstand von Windrädern zu jeglicher Wohnbebauung deutlich zu nahe sei und er selbst so manchen Windpark nicht genehmigt hätte“.
Bei der möglichen Gesundheitsgefährdung geht es speziell um den durch Windkraftanlagen verursachten Infraschall. So argumentieren die Bürgerinitiative auf ihrer Webseite: “Gegen Infraschall kann man sich nicht schützen – nicht einmal im eigenen Haus, denn er durchdringt sogar Wände! Praktisch die gesamte medizinische Fachwelt warnt aktuell vor der viel zu leichtfertigen Genehmigungspraxis von Windkraftanlagen. Nicht nur deutsche Mediziner, sondern Professoren und Doktoren weltweit (z.B. in den USA, Australien, Dänemark) warnen vor Gesundheitsrisiken durch WKAs. In Deutschland jedoch werden die alarmierenden wissenschaftlichen Erkenntnisse aus politischen Motiven negiert. Schwedische Ärzte kommen zu dem Ergebnis, dass 30 % der Anwohner (bei einem Abstand von bis zu 2 km) an den Auswirkungen von Infraschall durch Windkraftanlagen erkranken. Deshalb fordern verantwortungsbewusste Fachärzte international einen Sicherheitsabstand von 3 – 5 km von WKAs zur Wohnbebauung”.
Ländliche Bewohner, welche nur wenige hundert Meter von Windkraftanlagen ihr Heim haben, litten unter Symptomen wie Herzrasen, Reizbarkeit, Schlafstörungen, Benommenheit, Schwindel, Übelkeit, Konzentrations- und Gedächtnisstörungen, Kopfschmerzen, Tinnitus, Ohrendruck, verschwommenes Sehvermögen, Panikattacken und Zittern.
Die kalifornische Medizinerin Nina Pierpont kam in ihrer vor zwei Jahren veröffentlichten Studie zu dem Ergebnis, das diese Symptome Hinweise auf ernste Störungen des vestibulären Organs im Innenohr, dem Gleichgewichtssinn, sind, welche von den erzeugten Infraschall der Windkraftanlagen stamme. Die Medizinerin spricht deshalb vom Windturbinen-Syndrom. Infraschall sind unhörbare Luftschwingungen (Druckschwankungen), die sich im sehr tiefen Frequenzbereich, meist unter 100 Hertz befinden. Diese Frequenzen wirken auf den gesamten Körper ein, sind aber für den Menschen nicht hörbar. An der Existenz dieser Schwingungen gibt es keinen Zweifel.
Selbst die Hersteller von Windkrafträdern bestreiten diese Tatsache nicht. Sie vertreten die Auffassung, dass der unhörbare Schall unschädlich für Menschen ist und berufen sich dabei auf die bislang geltende Rechtsverordnung TA Lärm nach dem deutschen Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), welcher sich eigentlich nur mit der Messung und Begrenzung von hörbarem Lärm beschäftigt. Somit erklären Betreiber und Befürworter von Windkraftanlagen, dass die auftretenden Beschwerden und Symptome auf Angst und Einbildung beruhen.
Pierpont konnte zudem beweisen, dass Personen die zu Migräneanfällen, zur Reise- bzw. Seekrankheit neigen oder wegen eines Innenohrschadens bewegungssensibel sind, besonders stark vom Windturbinen-Syndrom betroffen sind.
Der durch die Windkraftanlagen erzeugten Infraschall gaukelt dem menschlichen Otolithenorgan (Vestibulärsystem) im Innenohr vor, es sei in Bewegung, so Pierpont. Der Aufbau dieses Gleichgewichtssystem des Menschen ist genauso wie das bei Meeressäugern, Amphibien und Fischen aufgebaut. Diese reagieren sehr empfindlich auf Infraschallwellen. Für Schweinswale gibt es mittlerweile einen akustischen Belastungswert, welcher im Genehmigungsverfahren für Offshore-Windkraftanlagen berücksichtigt werden muss. Menschen die in Nähe Onshore-Windkraftanlagen leben, warten bis heute vergebens auf offizielle Anerkennung ihrer Beschwerden.
Nina Pierpont erklärt zudem, dass das Wind-Turbine-Syndrome klar von der Vibro-Akustischen Krankheiten abgegrenzt werden muss. Bei der VAK, die von der portugiesischen Arbeitsmedizinerin Mariana Alves-Pereira und Nuno A. A. Castelo auf dem Second International Meeting on Wind Turbine Noise im September 2007 in Lyon mit Windkraftanlagen in Verbindung gebracht wurde, handelt es sich bei WTS laut Pierpont um eine sensorische und neurologische Störung, die über das Vestibulärsystem vermittelt wird. VAK wiederum geht auf direkte Schäden im Gewebe zurück, wie etwa eine Verdickung der Herzwand oder Blutungen der Bronchien. Hier besteht nur eine Gefahr bei längerem Aufenhalt in unmittelbarer Nähe von Windkraftanalgen. Das WTS hingegen trifft hingegen auch weiter entfernte Anwohner.
Die Beeinträchtigung des Gleichgewichtssinns darf nicht als unproblematisch gesehen werden, wie der kalifornische Hirnforscher Antonio Damasio gezeigt hat. Unser Gedächtnis beruht auf Dispositionen. Diese Fähigkeit hängt stark mit dem Gleichgewichtssinn zusammen. Ist dieses durch Infraschall gestört, kann es zu Beeinträchtigungen sämtlicher Gehirnleistungen kommen.
Aus diesem Grund muss laut Prof. Dr. iur. Erwin Quambusch und seines Mitarbeiters Martin Lauffer das im BlmSchG verankerte Vorsorgeprinzip bei der Genehmigung von Windkraftanlagen zum Zuge kommen. Sie fordern die von Pierpont ermittelten Mindestabstände von Windkraftanlagen im Flachland von 2 Kilometern und im Hügelland von 3,2 Kilometern zu bewohnten Gebäuden. Hätte man sich an das Vorsorgeprinzip gehalten, dann hätten etliche der 20.000 Windkraftanlagen nie gebaut werden dürfen.