Wieder einmal werden die Bürger von den Politikern belogen und betrogen. Diesmal in der Kennzeichnungspflicht für Gentechnik-Produkte in Lebensmitteln. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) handelt ganz im Sinne der Lobby und verwirft das im Koalitionsvertrag festgesetzte Ziel, Nahrungsmittel mit Gentechnik zu deklarieren.
In dem vorgelegten agrarpolitischen Bericht von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) geht hervor, dass der Minister gegen eine Kennzeichnung von Milch- und Fleischprodukten von mit gentechnisch verändertem Futter gefütterten Tieren plädiert. Damit stellt er sich gegen den Willen des Großteils der deutschen Bevölkerung, die nach eigener Ansicht das Recht haben zu erfahren, was eigentlich in Nahrungsmitteln enthalten ist.
Der Minister begründet seine Entscheidung damit, das „derzeit keine ausreichende Unterstützung seitens der Europäischen Kommission und der Mitgliedsstaaten“ vorhanden sei. Damit ist für den CSU-Politiker die Pflichtkennzeichnung „abschließend geregelt“. So einfach entledigt er sich dem im Koalitionsvertrag festgesetzten Ziel, sich für eine EU-Kennzeichnungspflicht von genveränderten tierischen Lebensmitteln einzusetzen. Darin hatte die Bundesregierung vereinbart, dass Fleisch-, Milch- und Ei-Produkten die von Tieren stammen, die gentechnisch manipuliertes Futter erhielten, dementsprechend gekennzeichnet werden muss.
Harald Ebner, Gentechnikexperte der Grünen-Fraktion ist empört und sieht in der Handlung des Bundeslandwirtschaftsministers einen Betrug am Bürger. „Die Bundesregierung betrügt die Bürgerinnen und Bürger, die Gentechnik im Essen und auf den Äckern mehrheitlich ablehnen, ein weiteres Mal“, so Ebner.
Minister Schmidt wehrt sich gegen die Kritik der Grünen und rudert zurück. Über seinen Sprecher Jens Urban erklärt er, das die Formulierung „abschließend geregelt“ nur den aktuellen Ist-Zustand erkläre. Der Bundeslandwirtschaftsminister werde „im nächsten Schritt“ auf die EU-Mitgliedstaaten zugehen „um eine Mehrheit zu organisieren“.
Forscher setzen sich mittels Petition für eine Kennzeichnung ein. Sobald die Petition mehr als 50.000 Unterschriften erhalten hat, ist der Petitionsausschuss des Parlaments gezwungen sich mit der Thematik zu beschäftigen. Hier geht es zur Petition.